FAQs
Alle Freiwilligen, die in unseren Projekten tätig sind, sind über die Freiwilligen Agentur haftpflicht- und über die Bayerische Ehrenamtsversicherung unfallversichert. Freiwillige, die wir vermitteln, sind über die gemeinnützigen Einrichtungen oder Organisationen versichert, in denen sie tätig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unterstützung in der Einrichtung vor Ort oder ggf. in einem privaten Haushalt stattfindet, den die Organisation betreut.
Nein, wir vermitteln Freiwillige ausschließlich an bzw. über gemeinnützige Einrichtungen oder Organisationen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Freiwilligen bestmöglich für die Einsatzstelle geeignet, haftpflicht- bzw. unfallversichert sind und nur die Personen berücksichtigt werden, die die Hilfe wirklich benötigen. Das gilt besonders dann, wenn die/der Freiwillige nicht in einer Einrichtung tätig ist, sondern die Unterstützung in einem privaten Haushalt erbringt.
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinaus wirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugute kommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.
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